9. Aug. 2022
Das Betreuungsrecht will das System der sozialen Hilfen nicht ersetzen durch den zur persönlichen Betreuer verpflichteten Betreuer, sondern dem Betreuten einen Beistand zur Seite stellen, um sich in diesem System zurecht zu finden und die für Ihn beste Hilfe auszuwählen. Er ist nicht zu tatsächlicher Hilfeleistung sondern zu ihrer Organisation verpflichtet, soweit hierfür nicht der Leistungsträger selber verpflichtet ist. Der Betreuer ist nicht dafür da, dem Leistungsträger oder der Einrichtung Arbeit abzunehmen.
Das Betreuungsrecht will das System der sozialen Hilfen nicht ersetzen durch den zur persönlichen Betreuer verpflichteten Betreuer. sondern dem Betreuten einen Beistand zur Seite stellen, um sich in diesem System zurecht zu finden und die für Ihn beste Hilfe auszuwählen. Er ist nicht zu tatsächlicher Hilfeleistung sondern zu ihrer Organisation verpflichtet, soweit hierfür nicht der Leistungsträger selber verpflichtet ist. Der Betreuer ist nicht dafür da, dem Leistungsträger oder der Einrichtung Arbeit abzunehmen.