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ABLAUF

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  1. Sie sollten sich vorab an das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht) wenden und Ihre Verkaufsabsicht gegenüber dem zuständigen Rechtspfleger kommunizieren. Hier bekommen Sie die Rückmeldung, ob Ihre Betreuungskreise ausreichend sind oder um den Betreuungskreis Wohnungsangelegenheiten, bzw. Hausverkauf ergänzt werden muss.

  2. Eine Anhörung des Betreuten erfolgt sodann entweder durch das Gericht, oder durch einen durch Beschluss zu bestellenden Verfahrenspfleger der die Rechte des / der Betroffenen wahrzunehmen hat. In der Regel ordnet das Gericht Verfahrenspflegschaft an. Der Verfahrenspfleger wird den Vorgang prüfen, Kontakt zu dem Betreuten aufnehmen und eine Stellungnahme bei Gericht vorlegen.

  3. Sofern die betreuungsgerichtliche Genehmigung vorliegt, die Immobilie des/der Betreuten zu verkaufen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

  4. Wir beantworten Ihnen erste Fragen und lassen Ihnen kurzfristig einen Dienstleistervertrag zukommen.

  5. Nach der Unterschrift des Dienstleistervertrages und der Zusendung einer Kopie des Betreuerausweises, sowie des Personalausweises des Betreuers, beauftragen wir sofort den Sachverständigen für das gerichtsfeste Gutachten und sofern gewünscht das Umzugsunternehmen, die Versicherungen, den Energieausweis und den Nachsendeantrag. Die Kosten des Umzugsunternehmens teilen wir Ihnen vor Beauftragung mit.

  6. Sobald das Gutachten vorliegt, stellen wir die Immobilie zum Verkauf und finden einen geeigneten Käufer mindestens zum Gutachtenwert.

  7. Ihrerseits muss beim zuständigen Amtsgericht die Zustimmung für den Verkauf eingeholt werden. Hierfür wird Ihnen von uns zudem ein Grundbuchauszug und ein notariell beurkundeter Kaufvertrag mit Auflassung zur Verfügung gestellt. Zudem müssen Sie ggf. ein ärztliches Attest beifügen, aus welchem hervorgeht, dass und warum der / die Betroffene auch unter Zuhilfenahme ambulanter Pflegedienste nicht mehr in seinem / ihrem Haus bzw. der Wohnung leben kann.

  8. Nach der Zustimmung zum Verkauf durch das Gericht, wird ein Notartermin vereinbart.

  9. Nach dem Verkauf der Immobilie erhalten Sie von uns eine detaillierte Abrechnung.

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