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WISSENSWERTES

Pflege im Heim: Unsere Informationen für Pflegebedürftige

Pflege im Heim: Unsere Informationen für Pflegebedürftige

Pflege im Heim - Was dann?

Immobilie sicher verwerten.

Wenn die Kosten für einen Heimplatz den Eigenanteil übersteigen, stellt sich oft die Frage, wie die Immobilie der betreuten Person rechtssicher und zum bestmöglichen Preis veräußert werden kann. Damit Sie sich ganz auf die Organisation der Pflege konzentrieren können, unterstützen wir Sie bei der gesamten Abwicklung.
Erfahren Sie mehr über unseren spezialisierten Ablauf beim Immobilienverkauf für rechtliche Betreuer oder lesen Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ) nach, welche Besonderheiten im Betreuungsrecht zu beachten sind. Wir kennen die Herausforderungen und bieten Ihnen als Experten für betreute Immobilien maßgeschneiderte Vorteile für Berufsbetreuer und rechtliche Betreuer, um Sie maximal zu entlasten.

Pflege im Heim - Was dann?

Gesetz zur Reform des Betreuungsrechts - Eine Stellungnahme

Haftungssicherheit und neue Standards in der Praxis.

Die Reform des Betreuungsrechts legt größeren Fokus auf die Wünsche der Betreuten und stellt gleichzeitig höhere Anforderungen an die Dokumentation und Genehmigungsverfahren beim Immobilienverkauf. Als Experten-Team aus Juristen und Immobilienmaklern haben wir unsere Prozesse gänzlich den neuen gesetzlichen Standards angepasst.
Profitieren Sie von unserer Fachkenntnis und entdecken Sie Ihre spezifischen Vorteile bei der Zusammenarbeit mit uns. Wie wir die neuen Vorgaben konkret in die Tat umsetzen, erfahren Sie in unserer detaillierten Darstellung zum Service-Ablauf für rechtliche Betreuer.
Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen der Reform auf ein aktuelles Objekt? In unserem Wissensbereich (FAQ) finden Sie schnelle Antworten oder können uns direkt für eine Beratung kontaktieren.

Gesetz zur Reform des Betreuungsrechts -  Eine Stellungnahme

Alle Informationen zur Neuregelung der Maklerprovision

Alle Informationen zur Neuregelung der Maklerprovision

Deutsche Anwaltsauskunft: Betreuungsrecht

Deutsche Anwaltsauskunft: Betreuungsrecht

"Betreuer als Organisator" BTPrax 2011, 78; Jürgens, BGB § 1901 Rn. 7

Das Betreuungsrecht will das System der sozialen Hilfen nicht ersetzen durch den zur persönlichen Betreuer verpflichteten Betreuer, sondern dem Betreuten einen Beistand zur Seite stellen, um sich in diesem System zurecht zu finden und die für Ihn beste Hilfe auszuwählen. Er ist nicht zu tatsächlicher Hilfeleistung sondern zu ihrer Organisation verpflichtet, soweit hierfür nicht der Leistungsträger selber verpflichtet ist. Der Betreuer ist nicht dafür da, dem Leistungsträger oder der Einrichtung Arbeit abzunehmen.

"Betreuer als Organisator"  BTPrax 2011, 78; Jürgens, BGB § 1901 Rn. 7

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Mobil: 0176-47848248

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Betreuer Immobilien GmbH Konsul-Smidt-Str. 90

28217 Bremen

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