
Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beträgt mindestens 6 Monate. Bei Bedarf ist eine Verlängerung möglich.
Den Parteien bleibt es überlassen, den Dienstleistungsvertrag einvernehmlich zu verlängern.
Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstleistungsvertrages sind alle Aufwendungen der Parteien zu vergüten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Im Rahmen des Möglichen sind wir grundsätzlich bereit mit Ihrem Wunschdienstleister zusammen zu arbeiten. Sprechen Sie uns gerne an.
Generell verfahren wir im Bieterverfahren. Im Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung des rechtlichen Betreuers und des Betreuten ist aber auch der Verkauf an einen Wunschkäufer und Wünschkäuferin möglich.
Sprechen Sie uns gerne an.
Die Maklercourtage ist wie folgt bei den einzelnen Bundesländern gestaffelt:
Bundesland Käuferprovision Verkäuferprovision
Baden-Württemberg 3,57% 3,57%
Bayern 3,57% 3,57%
Berlin 7,14% -
Brandenburg 7,14% -
Bremen 5,95% -
Hamburg 6,25% -
Hessen 5,95% -
Mecklenburg-Vorp. 3,57% 2,38%
Niedersachsen 3,57%*- 5,5% 0-3,57%
Nordrhein-Westfalen 3,57% - 4,76% 3,57%
Rheinland-Pfalz 3,57% - 5,95% 3,57%
Saarland 3,57% 3,57%
Sachsen-Anhalt 3,57% 3,57%
Schleswig-Holstein 3,57% 3,57%
Thüringen 3,57% 3,57%
* 3,57% Käuferprovision, Verkäuferprovision in gleicher Höhe; 5,95% Käuferprovision, dann keine Verkäuferprovision
Grundsätzlich ist ein Verkauf unter dem Wertgutachtenpreis nicht möglich.
Eine Ausnahme hiervon ist nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts denkbar.
Ein Verkauf über dem Gutachtenwert wird stets angestrebt.
Der Dienstleistungsvertrag gilt für die Dauer der Vertragslaufzeit weiter.
Grundsätzlich kann jeder interessierte Verkäufer von den Vorteilen der Betreuer Immobilien GmbH profitieren.
Sprechen Sie uns einfach an.
Durchschnittlich ist mit einer Verkaufszeit von 4 Monaten zu rechnen. Hier profitieren Sie von den positiven Effekten des Wertgutachtens.
Wenn das Betreuungsgericht dem Verkaufsinteresse zustimmt, ist ein Verkauf auch gegen den Willen des Betreuten möglich.
Sprechen Sie uns an gern an.
Ja. Sprechen Sie uns gern an.
Auch hier ist ein Verkauf denkbar. Kontaktieren Sie uns gern.
Gern möchten wir Ihnen auch bei Immobilien im Ausland behilflich sein.
Es handelt sich hierbei stets um Einzelfallentscheidungen.
Kontaktieren Sie uns gern, wir unterstützen Sie bestmöglich.
Wir bieten Ihnen gern die Möglichkeit an geistiges Eigentum bzw. Patente zu verwerten. Sprechen Sie uns einfach an.
Individuelle Wünsche und Leistungen können wir nach Absprache anpassen.
Sprechen Sie uns gern an.
Nein.
Wir agieren ausschließlich als Dienstleister für die Betreuer:in.
Der Betreuer ist durch den Aufgabenkreis der Vermögenssorge nach ständiger Rechtsprechung dazu verpflichtet, das Vermögen des Betreuten ordnungsgemäß zu verwalten und bestmöglich zu sichern und zu mehren (§§ 1896 ff, BGB).
Hier bieten wir durch unsere Vorteile einen entscheidenen Mehrwert gegenüber einfachen Maklern.